AGB — Webdesign

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB) für Webdesign & Digi­tale Dienst­leis­tungen

§ 1 Ver­trags­partner und Gel­tungs­be­reich
(1) Diese AGB regeln die Erstel­lung, Betreuung und War­tung von Web­sites und Online-Shops sowie damit ver­bun­dene Dienst­leis­tungen durch X7media, Inh. Nor­bert Stein („Agentur“) für ihre Kunden („Auf­trag­geber“).
(2) Die AGB gelten exklusiv für alle Ange­bote und Leis­tungen. Sie finden auch Anwen­dung, wenn der Auf­trag­geber sie aus frü­heren Geschäften kannte oder kennen musste.
(3) Abwei­chende Bedin­gungen des Auf­trag­ge­bers werden nicht aner­kannt, auch wenn die Agentur in Kenntnis dieser Bedin­gungen die Leis­tung vor­be­haltlos aus­führt.
(4) Das Angebot richtet sich aus­schließ­lich an Unter­nehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Ver­trags­ge­gen­stand und Ver­trags­schluss
(1) Die Agentur erstellt, gestaltet und pro­gram­miert Web­sites und Online-Shops, über­nimmt deren tech­ni­sche War­tung (Updates, Backups) und die lau­fende inhalt­liche Betreuung. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jewei­ligen Angebot. Nicht explizit genannte Leis­tungen (z.B. SEO, Con­tent-Erstel­lung, Logo-Design) sind nur Teil des Ver­trages, wenn sie separat auf­ge­führt sind.
(2) Ver­träge können rechts­wirksam durch ein­fache elek­tro­ni­sche Signatur abge­schlossen werden.
(3) Ände­rungen wäh­rend des Pro­jekts können vom Auf­trag­geber ange­boten werden. Akzep­tiert die Agentur diese, werden sie nach den ver­ein­barten Sätzen ver­gütet (§ 4 Abs. 4).
(4) Münd­liche Ver­ein­ba­rungen sind bin­dend. Die Agentur kann eine Bestä­ti­gung in Text­form ver­langen. Ein Auf­trag gilt als erteilt, wenn die Agentur mit Wissen des Auf­trag­ge­bers mit der Durch­füh­rung beginnt und dieser nicht sofort wider­spricht.
(5) Die Agentur darf Sub­un­ter­nehmer ein­setzen. Ein Wechsel der Infra­struktur oder der Dienst­leister ist zulässig, sofern dem Auf­trag­geber keine Nach­teile ent­stehen.
(6) Tech­ni­scher Fort­schritt: Die Agentur darf moder­nere Tech­no­lo­gien oder Stan­dards ein­setzen, sofern dies für den Auf­trag­geber zumutbar ist.
(7) Die Agentur bietet ergän­zend digi­tale Pro­dukte und Soft­ware­lö­sungen an.

§ 3 Ange­bote und tech­ni­sche Rah­men­be­din­gungen
(1) Web-Ange­bote auf der Web­site sind unver­bind­liche Auf­for­de­rungen zur Abgabe eines Ange­bots durch den Kunden.
(2) Ver­bind­liche Ange­bote der Agentur ent­halten detail­lierte Leis­tungs­be­schrei­bungen und Preise.
(3) Die Pflichten zur Bereit­stel­lung tech­ni­scher Mittel nach § 312i Abs. 1 Nr. 1–3 BGB werden aus­ge­schlossen (B2B-Aus­schluss).
(4) Die Agentur arbeitet nach dem Stand der Technik. Für Online-Shops oder Web­sites kann kein spe­zi­fi­scher Umsatz oder eine bestimmte Plat­zie­rung in Such­ma­schinen garan­tiert werden.

§ 4 Preise, Rei­se­kosten und Zah­lungs­be­din­gungen
(1) Die Ver­gü­tung (Pau­schale oder nach Auf­wand) ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Alle Preise sind Net­to­preise zzgl. gesetz­li­cher Umsatz­steuer.
(3) Anzah­lungen bei Auf­trags­er­tei­lung und Abschlags­zah­lungen nach Pro­jekt­phasen (z.B. nach Design­ent­wurf, nach Pro­gram­mie­rung) sind zulässig.
(4) Zusatz­leis­tungen, Schu­lungen oder Sup­port werden nach den Sätzen des Ange­bots oder ersatz­weise orts­üb­lich berechnet.
(5) Rei­se­kosten außer­halb von Dessau-Roßlau trägt der Auf­trag­geber zusätz­lich.
(6) Rech­nungen sind inner­halb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt spä­tes­tens 30 Tage nach Rech­nungs­zu­gang ein.
(7) Bei Verzug fallen Zinsen in Höhe von 4 Pro­zent­punkten über dem Basis­zins­satz sowie eine Pau­schale von 15 Euro an.
(8) Auf­rech­nung ist nur mit unbe­strit­tenen oder rechts­kräftig fest­ge­stellten For­de­rungen zulässig.
(9) Die Agentur hat ein Zurück­be­hal­tungs­recht an Pro­jekt­daten bei Zah­lungs­rück­stand.
(10) Für die Abwick­lung von Dritt­kosten (z.B. Lizenzen, Plugins), die über die Agentur laufen, kann eine Ser­vice­ge­bühr von 6 % erhoben werden.

§ 5 Erstel­lung und Abnahme von Websites/Shops
(1) Die Erstel­lung erfolgt in Phasen (Kon­zep­tion, Design, Ent­wick­lung).
(2) Nach Fer­tig­stel­lung ist der Auf­trag­geber zur Abnahme ver­pflichtet, sofern das Werk den ver­trag­li­chen Spe­zi­fi­ka­tionen ent­spricht. Kleine Mängel, welche die Funk­tion nicht wesent­lich beein­träch­tigen, berech­tigen nicht zur Ver­wei­ge­rung der Abnahme.
(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auf­trag­geber die Website/den Shop nutzt (Live­gang) oder inner­halb von 7 Werk­tagen nach Über­gabe keine wesent­li­chen Mängel rügt.

§ 6 War­tung und Betreuung
(1) War­tungs­ver­träge umfassen die tech­ni­sche Aktua­li­sie­rung von CMS-Kernen (z.B. Word­Press), Plugins und Themes.
(2) Die Agentur haftet nicht für Inkom­pa­ti­bi­li­täten, die durch Updates von Dritt­an­bie­tern ent­stehen, sofern diese zum Zeit­punkt der War­tung nicht vor­her­sehbar waren.
(3) Reak­ti­ons­zeiten für Sup­port-Anfragen gelten nur, wenn diese explizit im Ver­trag ver­ein­bart wurden.

§ 7 Soft­ware Dritter und Erschwer­nisse
(1) Kosten für Dritt­an­bieter-Lizenzen (Themes, Shop-Plugins, Hos­ting-Gebühren) sind nicht in der Ver­gü­tung ent­halten. Funk­tio­na­li­täten und Browser-Kom­pa­ti­bi­lität hängen von den Spe­zi­fi­ka­tionen dieser Dritt­pro­dukte ab.
(2) Mehr­auf­wand durch Fehler bei Dritt­an­bie­tern (Hoster, Zah­lungs­an­bieter) wird nach Zeit­auf­wand berechnet.
(3) Medi­en­be­ar­bei­tung (Bild­re­tu­sche, Video-Kon­ver­tie­rung) wird separat ver­gütet, sofern der Auf­trag­geber keine gebrauchs­fer­tigen Daten lie­fert.
(4) Pro Phase ist eine Kor­rek­tur­schleife inklu­sive. Nach­träg­liche Ände­rungen an bereits abge­nom­menen Phasen sind kos­ten­pflichtig.

§ 8 Mit­wir­kungs­pflichten des Auf­trag­ge­bers
(1) Der Auf­trag­geber lie­fert alle Texte, Bilder und recht­li­chen Infor­ma­tionen (Impressum, Daten­schutz) recht­zeitig und digital.
(2) Der Auf­trag­geber ist für das Hos­ting und die Domain­re­gis­trie­rung ver­ant­wort­lich, sofern die Agentur dies nicht aus­drück­lich als Leis­tung über­nimmt.
(3) Rechts­texte: Der Auf­trag­geber ist allein ver­ant­wort­lich für die recht­liche Kor­rekt­heit von Impressum, Daten­schutz­er­klä­rung und (bei Shops) AGB/Widerrufsbelehrung. Die Agentur erbringt keine Rechts­be­ra­tung.
(4) Der Auf­trag­geber garan­tiert, dass er die Rechte an allen gelie­ferten Mate­ria­lien besitzt und stellt die Agentur von Ansprü­chen Dritter frei.
(5) Zugangs­daten zu Ser­vern oder bestehenden Sys­temen sind sicher zu über­mit­teln und nach Pro­jekt­ab­schluss vom Auf­trag­geber zu ändern.
(6) Der Auf­trag­geber ist zur regel­mä­ßigen Daten­si­che­rung ver­pflichtet.

§ 9 Geheim­hal­tung
(1) Beide Par­teien behan­deln Geschäfts­ge­heim­nisse und tech­ni­sche Interna der jeweils anderen Partei zeit­lich unbe­grenzt ver­trau­lich.

§ 10 Verzug und Pro­jekt­stopp
(1) Ver­zö­ge­rungen durch feh­lende Mit­wir­kung (§ 8) gehen zu Lasten des Auf­trag­ge­bers.
(2) Bei Pro­jekt­stopp von mehr als 3 Wochen durch den Auf­trag­geber werden die bis­he­rigen Leis­tungen sofort fällig. Eine Wie­der­auf­nahme erfor­dert eine zusätz­liche Ein­ar­bei­tungs­ver­gü­tung.

§ 11 Lauf­zeit und Kün­di­gung
(1) War­tungs- und Betreu­ungs­ver­träge haben die ver­ein­barte Lauf­zeit.
(2) Ohne andere Rege­lung gilt eine Kün­di­gungs­frist von 3 Monaten zum Quar­tals­ende.
(3) Die frist­lose Kün­di­gung aus wich­tigem Grund (z.B. Zah­lungs­verzug > 1 Monat) bleibt vor­be­halten.

§ 12 Nut­zungs­rechte
(1) Nach voll­stän­diger Zah­lung erhält der Auf­trag­geber das ein­fache Nut­zungs­recht am fer­tigen Design und Code für den ver­ein­barten Zweck.
(2) Open-Source-Kom­po­nenten unter­liegen deren eigenen Lizenzen.
(3) Die Agentur darf die Website/den Shop als Refe­renz nutzen und im Footer/Impressum einen Link auf die Agentur setzen, sofern nicht anders ver­ein­bart. Der Auf­trag­geber kann die Refe­renz­nut­zung für die Zukunft wider­rufen.

§ 13 Haf­tung und Gewähr­leis­tung
(1) Gewähr­leis­tungs­an­sprüche ver­jähren in einem Jahr ab Abnahme.
(2) Bei gestal­te­ri­schen Arbeiten besteht künst­le­ri­sche Frei­heit.
(3) Die Agentur haftet nur bei Vor­satz oder grober Fahr­läs­sig­keit. Bei leichter Fahr­läs­sig­keit ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­baren Schaden begrenzt. Die Haf­tung für Per­so­nen­schäden bleibt unbe­rührt.

§ 14 Ver­trags­un­ter­lagen und Pfand­recht
(1) Roh­daten, offene Design­da­teien (PSD, Figma) und Quell­codes ver­bleiben im Eigentum der Agentur, sofern nicht aus­drück­lich der Ver­kauf des Urheberrechts/Eigentums ver­ein­bart wurde.
(2) Die Agentur hat ein Pfand­recht an den über­las­senen Daten zur Siche­rung ihrer For­de­rungen.

§ 15 Daten­schutz
(1) Zur Durch­füh­rung des Ver­trages werden gemäß Art.6 Abs. 1 lit. b) DSGVO not­wen­dige Daten erhoben (z. B. Name, Adresse, E‑Mail).
(2) Eine Wei­ter­gabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Ver­trags­er­fül­lung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), aus berech­tigtem Inter­esse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder mit Ein­wil­li­gung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) zulässig ist. Daten­über­mitt­lungen in Nicht-EU-Länder erfolgen nur bei Vor­liegen eines ange­mes­senen Daten­schutz­ni­veaus oder ent­spre­chender Stan­dard­ver­trags­klau­seln.
(3) Betrof­fene haben das Recht:

  • Ein­wil­li­gungen
    zu wider­rufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
  • Aus­kunft
    über ver­ar­bei­tete Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Berich­ti­gung
    unrich­tiger Daten zu for­dern (Art. 16 DSGVO).
  • Löschung
    der Daten zu ver­langen (Art. 17 DSGVO).
  • Die
    Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu for­dern (Art. 18 DSGVO).
  • Daten
    in einem gän­gigen Format zu erhalten (Daten­über­trag­bar­keit gem. Art. 20
    DSGVO).
  • Sich
    bei einer Auf­sichts­be­hörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
  • Wider­spruch
    gegen die Ver­ar­bei­tung ein­zu­legen (Art. 21 DSGVO).

(4) Daten werden nur so lange gespei­chert, wie es der
Zweck erfor­dert. Gesetz­liche Auf­be­wah­rungs- und Ver­jäh­rungs­fristen bleiben
hiervon unbe­rührt.

§ 16 Gerichts­stand und Schluss­be­stim­mungen
(1) Erfül­lungsort ist der Sitz der Agentur. Es gilt deut­sches Recht (ohne UN-Kauf­recht).
(2) Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist der Sitz der Agentur. Die Agentur darf jedoch auch am Sitz des Auf­trag­ge­bers klagen.
(3) Sollte eine Bestim­mung unwirksam sein, bleibt der rest­liche Ver­trag wirksam. Die unwirk­same Klausel wird durch eine recht­lich zuläs­sige Rege­lung ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt (Sal­va­to­ri­sche Klausel).